Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Instituts für Wildwassersport und Rettung



1. Präambel

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Veranstaltungs-Vertrages zwischen dem Deutschen INstitut für Wildwassersport und Rettung (im Folgenden "DIWR") und dem buchenden Teilnehmer. Bei Gruppen verpflichtet sich der Buchende, alle relevanten Informationen wie AGB, Toureninformationen und Zahlungsinformationen an jeden Teilnehmer der Gruppe weiter zu leiten. Sämtliche Klauseln, insbesondere Teilnahmevoraussetzungen und Verhaltensregeln während der Ausbildungen gelten für alle zu einer Buchung gehörigen Teilnehmer.

2. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung bietet der Telnehmer der DIWR den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt für den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mit angeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies in der Anmeldung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner  bestimmten Form.

3. Zahlung

Mit der schriftlichen Bestätigung einer Anmeldung durch die DIWR ist die Buchung für beide Seiten verbindlich. Auf die gleichzeitig zugehende Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Veranstaltungspreis fällig. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart. Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, ist der Restbetrag spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

4. Teilnehmer                                                                      

An Kursen und Veranstaltungen des DIWR kann jeder teilnehmen, der den jeweiligen in den Veranstaltungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen entspricht. Jeder Teilnehmer (auch bei Buchung durch Dritte) versichert durch die Buchung, dass er für die von Ihm ausgesuchte Aktion die Notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitbringt. Ändert sich die körperliche oder geistige Verfassung des Teilnehmenden während einer Tour, muss unbedingt bei einem der Ausbilder darauf aufmerksam gemacht werden. Eventuell vorhandene gesundheitliche Einschränkungen sind dem Leiter der Veranstaltung vor Beginn der Aktion unbedingt unaufgefordert mitzuteilen! Etwaige Beeinträchtigungen können unter Umständen zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Die Wirkung von bestimmten Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigt den Teilnehmer und gilt daher als Ausschlusskriterium. Personen sind in diesem Fall von jeder Ausbildung ausgeschlossen, der Ausschluss wird wie ein Storno am Tag der Veranstaltung behandelt.

Sämtliche Ausbildungen werden ausschließlich von ausgebildeten und erfahrenen Trainern durchgeführt. Ihren Anweisungen und Aufforderungen ist unbedingt Folge zu leisten. Weiter ist der Ausbilder eines Kurses berechtigt, Personen aufgrund von Missachtungen oder unpassendem Verhalten von einer Aktion auszuschließen.

Bis zum Beginn der Aktion kann sich ein Teilnehmer durch einen beliebigen Dritten vertreten lassen, sofern dieser den (oben genannten) körperlichen und geistigen Anforderungen entspricht. Als Beginn der Aktion verstehen wir die offizielle Begrüßung der Gruppe durch den Kursleiter. Vertragspartner und Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und eventuell anfallende Mehrkosten, sofern diese auf die Ersatzperson zurückzuführen sind.

5. Unsere Leistungen                                                                                                  

Wenn nicht anders vereinbart, so ergibt sich der Umfang unserer Angebote aus den Beschreibungen auf unserer Webseite, unseren Flyern oder anderen Werbemitteln. Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie noch einmal eine Auflistung der für Sie entsprechenden Leistungen und wichtigsten Informationen für einen runden Ablauf der Aktion.

Wir behalten uns das Recht vor, die Tour oder Aktivität wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnten (z. B. zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, massiver Regen, Gewitter, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer o. ä.) abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Gleiches gilt bei behördlicher Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln oder Vergleichbaren unvorhersehbaren Umständen. Für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringende Leistungen steht uns eine Wert entsprechende Entschädigung zu.

Sämtliche Ausbildungen werden ausschließlich von ausgebildeten und erfahrenen Trainern durchgeführt. Ihren Anweisungen und Aufforderungen ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle, dass ein Teilnehmer eine Schulung vorzeitig beendet bzw. aus Gründen beenden muss, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu seinen eigenen Lasten.

6. Mindestteilnehmerzahl                                                                                            

Schulungen und Kurse werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn die jeweils angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wenn nicht angegeben besteht die Mindestteilnehmerzahl aus 6 Personen. Ergibt sich aus der jeweiligen Tourenbeschreibung etwas anderes, oder gab es im Vorfeld individuelle Absprachen, so gelten diese. Wird die angestrebte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir dazu berechtigt, bis zu 7 Tagen vor Aktionsbeginn vom Vertrag zurück zu treten, bzw. ein alternatives Angebot bezüglich des Termins und des Teilnehmerbetrags zu unterbreiten. Bereits gezahlte Preise können in voller Höhe zurückerstattet werden, sofern die mangelnde Teilnehmerzahl nicht das Versäumnis des Teilnehmers bzw. Buchenden ist. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z.B. Hotelkosten, Urlaubstage, Impfungen, Visa o.ä. werden nicht und in keinem Fall durch uns übernommen.

7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften                                          

Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der oben genannten Anforderungen und Vorschriften selbst verantwortlich, Eltern haften für Ihre Kinder. Alle Nachteile und Kosten aus der Nichtbefolgung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Durch seine Anmeldung, auch durch Dritte beauftragt, versichert der Teilnehmer, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen. Anfallende Kosten für Impfungen, Visa etc. werden vom Teilnehmer selbst getragen

8. Leistungs- und Preisänderungen                                                                             

Änderungen oder Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Die abgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns vor, den jeweils im Vertrag vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Änderungen für die betreffende Veranstaltung geltenden Wechselkurse entsprechend zu ändern. Die bei den Touren dargestellten Bilder sind lediglich Beispielbilder, die den Charakter der Tour beschreiben und können zum Teil aus anderen Kursen sein.

9. Fotos und Videos, die während den Kursen gemacht werden

Der Veranstalter oder Erfüllungsgehilfen fotografieren die Teilnehmer während den Kursen unter Umständen. Diese Fotos werden für Werbezwecke (Print- und Digitalmedien) eingesetzt und verbreitet. Mit seiner Buchung räumt der Teilnehmer dem DIWR sämtliche zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte, insbesondere das Recht laut §22 KunstUrhG ein, die Bilder öffentlich zur Schau zu stellen und für Werbezwecke zu verbreiten.

Es besteht keine Garantie für Qualität oder Anzahl der Fotos die während einer Tour geschossen werden. Bei technischen Defekten, dazu zählt auch ein leerer Akku, oder Verlust der Fotos können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

10. Rücktritt                                                                                                      

Jeder Teilnehmer hat vor Schulungsbeginn jederzeit ein Rücktrittsrecht. Dies sollte aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich geltend gemacht werden.

Bei Rücktritt stellen wir die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis der Veranstaltung, in Rechnung:

Bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn, entstehen lediglich Kosten für eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro pro Person.

21 - 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25%
14 -   4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
  3 -   1 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%   

Bei weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn fallen 100%  Stornogebühren an.

Bei Nichterscheinen fallen automatisch 100% Stornogebühren für die gebuchten Leistungen an.

11. Haftung des DIWR

Das DIWR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Veranstaltung so durchzuführen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet das DIWR für:

-    Gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung

-    Ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung

-    Beschreibung der Leistung auf der Homepage

-    Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger

12 Haftungsbeschränkung                                                                                     

Die Teilnahme an den Schulungen erfolgt für die Teilnehmer AUF EIGENE GEFAHR.
Unsere Haftung für Sachschäden beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei Personenschäden haften wir nur, wenn uns in irgendeiner Form ein Verschulden zuzurechnen ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang Punkt 11 der AGB.

13. Mitwirkungspflicht                                                                                                 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung vor Ort und unverzüglich dem Schulungsleiter mitzuteilen. Dieser ist verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14. Erhöhtes Risiko im Outdoorsport                                                                           

Alle Veranstaltungen und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für subjektiv vorgestellte Schulungsungserfolge geben. Die vom Veranstalter angebotenen Aktivitäten haben Abenteuer-, (Extrem-)Sport- oder/ und Erlebnischarakter. Die Teilnahme geschieht im Hinblick auf diese Risiken AUF EIGENE GEFAHR.
Bei sämtlichen Veranstaltungen, Kursen und Touren ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Kälteschäden, Wettersturz, Hochwasser, Ertrinken, eventueller Tod, etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung und Vorbereitung durch unsere Trainer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im Alpinen Gelände, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in äußerst eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Durch diese Problematik kann es auch bei kleineren Verletzungen oder Zwischenfällen schwerwiegende Folgen kommen. Hier wird von jedem Teilnehmer ein gewisses Maß an Eigenverantwortung, Teamgeist, Belastbarkeit und Umsichtigkeit, sowie ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.

Sollten Fragen zum Gefahren- oder Risikopotential einer Veranstaltung auftreten, so setzen sich die Teilnehmer bitte vor Vertragsabschluss mit uns in Verbindung.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen                                                               

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

16. Gerichtsstand                                                                                                          

Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich an Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

17. Sonstiges                                                                                                                 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Berge- und Gepäckversicherung.